UNSERE FACHGEBIETE

Prozessführung

Durch die überzeugende, mehrsprachige Vertretung unseres Teams in Englisch, Deutsch, Französisch und Arabisch können sowohl die Gerichts- als auch die Sachverständigenanhörungen von uns durchgeführt werden. Unter Vermeidung von Kommunikationsschwierigkeiten können wir so bereits in sehr frühem Stadium in das Verfahren eingreifen, eine solide Grundlage für Ihren Fall schaffen und das beste Ergebnis erzielen.

Unsere Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
  • Beratung zur Prozessführung und Prozessvermeidung in den VAE
  • Schadensersatz-Analyse
  • Vermittlung von gütlichen Einigungen
  • Vertretung vor lokalen und internationalen Gerichten einschließlich Schiedsgerichten
  • Unabhängige Vertretung durch unser Team bei Sachverständigenanhörungen


A. Das Rechtssystem der VAE: Allgemeine Informationen

Das Rechtssystem der VAE basiert auf dem Civil Law, das auch in Europa überwiegend Anwendung findet. Im Gegensatz dazu steht das Common Law, welches das vorherrschende Rechtssystem im Vereinigten Königreich und in den USA ist. Das Civil Law beruht nicht auf Präzedenzurteilen aus der Vergangenheit (case law), sondern hauptsächlich auf geschriebenem Recht in Form von Gesetzen
Die Justizstruktur der VAE besteht aus zwei getrennten Systemen: dem föderalen System und dem lokalen System auf Ebene der Emirate. Jedem Emirat steht es frei, sein eigenes Rechtssystem zu schaffen, d. h. lokale Gesetze zu erlassen und lokale Gerichte einzurichten, oder sich ansonsten ausschließlich dem föderalen System (und seinen Gesetzen und Gerichten) zu unterwerfen. Abu Dhabi, Dubai und Ras Al-Khaimah sind die einzigen der sieben Emirate, die über ein solches unabhängiges Justizsystem in den Bereichen verfügen, die nach der Verfassung nicht der Bundesgerichtsbarkeit zugewiesen sind. Zu den nicht lokal regulierbaren Materien gehören zum Beispiel die Bereiche Bildung, Währung sowie Verteidigung und Sicherheit. Auf Bundesebene besteht die Gerichtsstruktur aus einer Hierarchie von drei Instanzen: angefangen beim Gericht erster Instanz, gefolgt vom Berufungsgericht und schließlich dem Obersten Gerichtshof in Abu Dhabi. Auch auf lokaler Ebene besteht die Gerichtsstruktur aus einer Hierarchie von drei Instanzen: zunächst das Gericht erster Instanz, dann das Berufungsgericht und schließlich das letztinstanzliche Gericht, der Kassationsgerichtshof.
In den VAE gibt es die folgenden Gerichtsbarkeiten:
  • Zivilgerichtsbarkeit
  • Strafgerichtsbarkeit
  • Personenstandsgericht (Shari'a)
  • Arbeitsgericht
  • Eigentumsgericht
  • Handelsgericht
Gemäß Artikel 7 der emiratischen Verfassung bildet die islamische Scharia den Ausgangspunkt aller Rechtsquelle in den VAE, auch wenn sie in der praktischen Anwendung im Bereich des Zivilrechts heutzutage eine eher untergeordnete Rolle spielt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Verfassung, die föderalen und lokalen Gesetze der verschiedenen Emirate geprägt von den Grundsätzen der Scharia als Rechtsquellen für die VAE dienen. Darüber hinaus wurde das Recht der VAE vom islamischen, französischen, ägyptischen und römischen Recht beeinflusst. Einzelne Freihandelszonen haben eigene Regelungen geschaffen, die ebenfalls eingehalten werden müssen, wenn sich der Streit auf eine Freihandelszone bezieht.
Die Gerichte der einzelnen Emirate wenden zunächst die Bundesgesetze an. Wenn Bundesgesetze fehlen oder nicht vorhanden sind, und ein Emirat für den in Rede stehenden Bereich lokale Gesetze erlassen hat, werden diese angewendet.
Die wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts sind das Zivilgesetzbuch der VAE (Bundesgesetz Nr. 5 von 1985) und das Gesetz über Handelsgeschäfte (Bundesgesetz Nr. 18 von 1993).

B. Wissenswertes über das Gerichtsverfahren

Der “Court of First Instance” ist grundsätzlich die erste Instanz und für alle zivil-, handels-, verwaltungs-, arbeits- und personenstandsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Auch die Vollstreckung zum Beispiel von Gerichtsurteilen läuft über den “Court of First Instance”.

Ist eine der Parteien mit dem Urteil des Gerichts erster Instanz unzufrieden, kann sie beim Berufungsgericht als Gericht zweiter Instanz Rechtsmittel einlegen und so gegen das zuvor ergangene Urteil vorgehen. Das Gericht zweiter Instanz ist eine zweite Tatsacheninstanz, d.h. es wird auch der Sachverhalt erneut bewertet. Nur der Verurteilte kann gegen das Gerichtsurteil Berufung einlegen. Wer das Urteil ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert, ist von einer Berufung ausgeschlossen.

Um Urteile der zweiten Instanz anzufechten, muss man sich an den Kassationsgerichtshof wenden. Dort werden jedoch nur Rechtsfragen wie die Auslegung oder die richtige Anwendung des Gesetzes geprüft. Das Gericht ist gerade nicht befugt, den Sachverhalt neu zu beurteilen. Die Urteile des Kassationsgerichtshofs sind bindend und können nicht mehr angefochten werden.

Egal bei welchem Gericht Rechtsmittel eingelegt werden soll, ist es von größter Bedeutung, dass die jeweiligen Fristen eingehalten werden (siehe Frage B.2.). Ansonsten besteht die Gefahr des Rechtsverlustes.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen vor erstinstanzlichen Gerichten gelten von Fall zu Fall unterschiedliche Fristen.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, muss die Berufung innerhalb von 30 Tagen bzw. in einigen Fällen innerhalb von 10 Tagen nach Erlass des Urteils eingelegt werden (Artikel 159 des Zivilprozessgesetzes), wobei dies durch die Einreichung eines Schriftsatzes erfolgt (Artikel 162 des Zivilprozessgesetzes).

Für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Kassationsgerichtshof ist in der Regel eine 60-tägige Frist zu beachten, wobei die Rechtsmittelsumme 200.000 AED überschreiten muss bzw. nicht bestimmbar sein darf.
Die Zivilkammer und die Strafkammer befassen sich jeweils mit Zivil- bzw. Strafsachen.

Das Personenstandsgericht befasst sich hauptsächlich mit Familienangelegenheiten wie Heirat, Scheidung, Sorgerecht, Erbrecht oder Unterhaltszahlungen. Nur Fälle, an denen Staatsangehörige der VAE beteiligt sind, die auch Muslime sind, spielen vor dem Personenstandsgericht. Für Ausländer, Einwanderer oder Nicht-Muslime gelten andere Gesetze.

Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z. B. wegen Nichtzahlung des Gehalts oder Entschädigung bei willkürlicher Entlassung, werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

Die Immobiliengerichte hingegen befassen sich ausschließlich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien, während die Handelsgerichte unter anderem für HandelsVertragsrecht und Bankverfahren zuständig sind.
Grundsätzlich kann das Personenstandsrecht auch auf Ausländer angewendet werden. Nach Artikel 1 des Personenstandsgesetzes kann allerdings auf Antrag auch anderes Recht, z. B. das Staatsangehörigkeitsrecht, herangezogen werden. Es ist zu beachten, dass grundsätzlich alle Dokumente einschließlich der Gesetzestexte ins Arabische übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden müssen.

Manche Emirate wie zum Beispiel Abu Dhabi haben daneben ein eigenes Personenstandsrecht für nicht-muslimische Ausländer erlassen, welches die Gleichstellung von Männern und Frauen stark betont wird.
Neben der Unterscheidung zwischen der föderalen und der lokalen Ebene und der Aufteilung der Gerichte nach Instanzen muss auch nach Gerichtsbezirken differenziert werden. Das bedeutet, dass auf jeder Gerichtsebene die Rechtssache weiter kategorisiert und einem Gerichtsbezirk zugewiesen wird, was sich nach dem Umfang der Rechtssache und der Sachkunde der Richter richtet. Der Streitwert, die Art der Rechtssache und die Anzahl der Richter bestimmen folglich, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Gerichtsbezirk handelt.

Die Entscheidung, welcher Gerichtsbezirk einschlägig ist, hat auch Auswirkungen auf den Streitwert, ab dem das Urteil angefochten werden kann: Eine Berufung beim Berufungsgericht ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Streitwert 20.000 AED übersteigt. Dies macht manche erstinstanzlichen Urteile in der Sache unanfechtbar und schützt so die Justiz vor Überlastung.
In den VAE werden Zivilverfahren in erster Linie schriftlich geführt. Es gibt kaum eine mündliche Verhandlung vor dem Richter, sondern es werden nur formale Anträge bei den eigentlichen Gerichtsverhandlungen gestellt. Das heißt, die Parteien (Kläger und Beklagter) reichen ihre jeweiligen Schriftsätze ein und beantragen eine Vertagung zur Stellungnahme.

Zur Feststellung des Sachverhalts wird in den meisten Fällen ein gerichtsinterner oder externer Sachverständiger (Gerichtssachverständiger) bestellt. Dieser Sachverständige hält mehrere Sitzungen außerhalb des Gerichts ab, in denen die Parteien ihre Beweise vorlegen müssen, z. B. durch Zeugenvernehmungen oder Bild- oder Urkundenvorlagen. Theoretisch dürfen auch europäische Anwälte an den Sitzungen der Sachverständigen teilnehmen. Die Sprache der Sachverständigensitzungen ist jedoch Arabisch und alle Unterlagen müssen in arabischer Sprache vorgelegt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren die Vorlage englischer Unterlagen und der Sachverständige akzeptiert dies. Im weiteren Verlauf legt der Sachverständige dem Gericht zunächst ein Gutachten vor, das die Parteien anschließend kommentieren können. Danach verfasst der Gerichtssachverständige sein endgültiges Gutachten. Da sich die Richter der ersten Instanz häufig dem Gutachten des Sachverständigen anschließen, sind die Sachverständigensitzungen für den Verlauf des Falles von außerordentlicher Bedeutung.

Da viele unserer Jurist:innen bei Daburon & Partner fließend Arabisch sprechen, können wir Ihre Interessen bereits während dieser Sachverständigengespräche vertreten. So erreichen wir einen bestmöglichen Ausgangspunkt für Ihr Begehr.
Sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen ist der Antragsteller für die Erhebung von Beweisen verantwortlich. Das bedeutet, dass es in der Verantwortung der Person liegt, die einen Anspruch erhebt, d. h. die "etwas von einer anderen Person will", Beweise zu sammeln und dem Gericht vorzulegen. Dies ist jedoch vielmals nicht so einfach, wie es scheint. Denn oft reichen die vorgelegten Dokumente nicht aus, um vor Gericht als Beweismittel zu dienen. Daher ist es ratsam, zusätzliche Beweisdokumente vorzulegen, die von der anderen Partei bereits bei Vertragsschluss oder während der Geschäftsbeziehung unterzeichnet wurden.
Vor den Gerichten der VAE dürfen nur Einheimische auftreten, die als Anwälte zugelassen sind. Die ausländischen Rechtsberater bereiten in der Regel die Schriftsätze vor. Diese Regel gilt jedoch nur für das direkte Auftreten vor Gericht.

Bei Sachverständigenanhörungen dürfen ausländische Rechtsberater auftreten. Da diese Anhörungen in der Regel in arabischer Sprache stattfinden, nehmen viele ausländische Anwälte nicht an diesen Teil, sondern bereiten ihre Stellungnahmen nur vor und lassen sie anderweitig übersetzen, bevor sie sie einreichen. Diese Praxis führt häufig zu Übersetzungsfehlern und Missverständnissen, was sich negativ auf die Erfolgsaussichten Ihres Falles auswirkt. Da unser Team bei Daburon & Partner international ausgebildet und multilingual ist, führen wir nicht nur Mandantengespräche in verschiedenen Sprachen, sondern verfassen Schriftsätze und Erklärungen für die Gerichte und die Anhörungen direkt auf Arabisch und nehmen auch an den Sachverständigenanhörungen teil. Darüber hinaus treten wir nicht nur vor den örtlichen Gerichten auf, sondern vertreten Sie auch vor den DIFC-Gerichten, da Clemens Daburon dort als Vertreter zugelassen ist.
Die Amtssprache der Gerichte in den VAE ist nach wie vor Arabisch. Das Neue Gesetz (Dekret Nummer 42 von 2022) sieht jedoch eine Ausnahme vor, in der Verhandlungen unter bestimmten/besonderen Voraussetzungen in englischer Sprache abgehalten werden können.
Im Allgemeinen werden ausländische Urteile nur dann vollstreckt, wenn zwischen den VAE und dem betreffenden Staat ein völkerrechtlicher Vertrag besteht. Weitere Faktoren, die die Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile in den VAE bestimmen, sind u.a. der Ort, an dem das ausländische Urteil ergangen ist, und der Ort, an dem sich die Vermögenswerte befinden.

Die VAE haben eine Reihe von Übereinkommen (u. a. das GCC-Übereinkommen, das Übereinkommen von Riad und das New Yorker Übereinkommen) sowie bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile (z. B. mit China, Singapur und Frankreich) unterzeichnet, die zur Anerkennung ausländischer Urteile führen können. Die VAE erkennen jedoch nur ausländische Urteile aus den Staaten an, die auch die Urteile der VAE vollstrecken (sog. Reziprozität).
Die Frage, ob in den VAE erlassene Urteile im Ausland vollstreckt werden können, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Dies hängt von den nationalen Vorschriften und dem Einzelfall ab. Unser Team bei Daburon & Partner berät Sie aber sehr gerne zur Vollstreckbarkeit von VAE-Urteilen.
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Ausschlaggebend sind u. a. das zuständige Gericht, der Klagewert, die Komplexität des Falles sowie die Anzahl der beteiligten Gerichtsinstanzen und Sachverständigen, die notwendigen Übersetzungen von Dokumenten, sowie Legalisierungen und vieles mehr.
Die Dauer eines Gerichtsverfahrens ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann je nach Komplexität des Falles mehrere Monate oder sogar Jahre betragen.